Hier finden Sie die Satzung der im Jahre 2003 gegründeten Stiftung in der überarbeiteten Fassung von 2018 im PDF Format: Stiftungssatzung_2018
In der Satzung werden u.a. die Zwecke der Stiftung benannt:
1. Die Erhaltung und Förderung der Kulturgüter der Ev. St. Mariengemeinde zu Dortmund sowie des Kirchengebäudes der Gemeinde einschließlich der modernen Verglasung und der liturgischen Ausstattungsobjekte, unter anderem der Altaraufsätze, Skulpturen, Taufstätten, Skramentshäuser, Grabplatten, des Chorgestühls und des Adlerpultes.
2. Die finanzielle Unterstützung der kirchenmusikalischen Arbeit der Ev. St. Mariengemeinde und die Instandhaltung und Ergänzung der Instrumente.
3. Die Instandhaltung der Tagungs- und Begegnungsstätten der Gemeinde.
Über die Umsetzung der Stiftungszwecke und die erforderlichen Sanierungs- bzw. Förderprojekte beschließt der Stiftungsvorstand. Satzungsgemäß wird der Stiftungsvorstand für eine vierjährige Amtszeit gewählt.